Helfen Sie mit, die Welt von Kindern in Not zu verändern.

Ich möchte einmalig spenden.

Bitte beachten Sie: Spenden, die bis Dienstag, den 30. Dezember 2024, auf unserem Konto eingehen, können steuerlich für das Jahr 2024 geltend gemacht werden. Das Eingangsdatum auf unserem Konto ist dabei entscheidend. Wir empfehlen Ihnen, Überweisungen frühzeitig zu tätigen, da Banklaufzeiten von bis zu zwei Werktagen berücksichtigt werden müssen. Für Spenden per Lastschrifteinzug gilt Montag, der 23.12.2024, als letzter Bearbeitungstag.



























Ihre Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen (SSL, 256-bit-Schlüssel), um ein Maximum an Sicherheit zu gewährleisten. Bis zu einem Betrag von 300,– € gilt Ihr Kontoauszug als Spendenbestätigung für das Finanzamt. Vom Finanzamt Mainz-Mitte für Körperschaften, Steuer-Nummer 26/675/1375/4-VII/4, wurde die Stiftung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt. Sitz der Stiftung ist Mainz.

SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige die Stiftung Tapfere Kinder, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stiftung Tapfere Kinder auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Diese Ermächtigung kann ich jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Eine Zuwendungsbestätigung wird mir jährlich unaufgefordert per E-Mail zugesandt.

Stiftung Tapfere Kinder
Gläubiger-Identifikationsnummer DE28 ZZZ0 0000 2280 94.
Die Mandatsreferenz/Spendernummer wird separat mitgeteilt.

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